Neue EU-Richtlinie für Verwertungsgesellschaften: CC muss ab sofort möglich sein
Gute Nachrichten für Musiker: Seit heute steht eine neue EU-Richtlinie in ihrer finalen Version, die es Rechteinhabern ermöglicht, ihre Werke mit einer Creative Commons Lizenz zu versehen. Mitgliedern der GEMA zum Beispiel war dies bisher nicht möglich – somit waren diesen Künstlern Wege verwehrt, ihre Songs einer breiten Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Die fehlende Möglichkeit, CC-Lizenzen zu vergeben war einer der Hauptgründe für die Grundung der alternativen Verwertungsgesellschaft C3s.
Die EU-Richtlinie sieht also vor, dass es in Zukunft den Mitgliedern aller Verwertungsgesellschaften (nach Umsetzung in den Mitgliedstaaten) möglich sein muss, CC-Lizenzen für ihre Werke zu vergeben. In Deutschland ist ein nicht unbeachtlicher Teil aller professionellen Musikschaffenden Mitglied der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften. Derzeit muss für kostenlose Musikangebote auf der eigenen Künstlerhomepage noch eine Sondergenehmigung von der GEMA eingeholt werden.
Wir finden: Dies ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Was sagt ihr zu dieser Neuerung?
Weitere Infos zu der neuen EU-Richtlinie gibts bei MusikMarkt und Netzpolitik.org.