Corona-Förderung für Musiker:innen in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Finanzielle Hilfen für Musiker:innen: Möglichkeiten in DACH
Die momentane Situation um die Corona-Krise ist für viele Berufsgruppen, besonders auch in Musiker:innenkreisen und unter Veranstalter:innen, existenzbedrohend. Was genau die Lockdown-Situation für Kunstschaffende und Menschen, die mit ihnen zusammenarbeiten, bedeutet, könnt ihr hier nachlesen. In unserem heutigen Artikel fassen wir die aktuellen Möglichkeiten der Corona Förderung für Musiker:innen, also verschiedenste Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung in Deutschland, Österreich und der Schweiz, zusammen. Welche Optionen gibt es, wie komme ich an das Geld und was kann ich zusätzlich tun?
Corona-Hilfe in Deutschland
Wenn du von deiner Musik leben kannst und dir eventuell zur Zeit viele Auftritte wegbrechen oder bezahlte Studio-Aufnahmen abgesagt wurden, hat sich die GEMA für Musiker:innen etwas einfallen lassen: Sie schenken dir zwar nichts, aber sie geben dir, nach eingehender Prüfung, einen Vorschuss, und zwar einmalig für das ganze Jahr 2020. Du bekommst dann zwar den Rest des Jahres nichts, bist aber jetzt, in der Zeit wo es darauf ankommt, flüssig.
Bedingungen für den GEMA-Vorschuss:
- Du bist GEMA-Urheber:in, also Komponist:in oder Textdichter:in.
- Antragsberechtigt bist du übrigens, wenn du im Geschäftsjahr 2018 Gesamtausschüttungen zwischen 100 Euro netto und 30.000 Euro netto erhalten hast. Von diesem Aufkommen müssen mindestens 50 % auf das Gesamtaufkommen des Mitglieds in folgenden Sparten und Segmenten entfallen sein:
- Sparte U (Unterhaltungsmusik): Inkassosegmente 1-9
- Sparte E (ernste/klassische Musik)
- Sparte BM (Bühnenmusik, also Konzerte)
- Wenn das alles auf dich zutrifft, kannst du die Vorauszahlung beantragen. Die Höhe deiner Vorauszahlung beträgt grundsätzlich 100% der Ausschüttungssumme, die du in 2018 erhalten hast, doch mindestens 300 Euro netto. Dein Betrag wird von der GEMA automatisch berechnet und über das GEMA Online Portal angezeigt.
- Deine Antragsstellung ist ausschließlich über das GEMA Onlineportal für Mitglieder auf der GEMA-Website möglich. Habt ihr den Antrag erfolgreich ausgefüllt, müsst ihr ihn an folgende Mailadresse verschicken: coronamitgliederhilfe@gema.de
- Falls du noch keinen Account für das GEMA Onlineportal hast, kannst du dich hier registrieren. Du musst dich einfach einloggen, das Freischaltungsformular ausfüllen und es als PDF-Anhang an mitgliederservice@gema.de, Betreff: Schutzschirm Live. Du erhältst dann eine E-Mail.
- Wie lange es dauert, bis das Geld auf deinem Konto landen wird, ist nicht ganz klar. Die Mitarbeiter:innen der GEMA versichern aber, dass der Corona Schutzschirm Live oberste Priorität hat und sehr schnell bezahlt werden soll.
- Dieser Vorschuss hat keinerlei Auswirkungen auf andere Förderungen oder Hilfspakete z. B. vom IBB, da es sich hier um keine Schenkung, sondern lediglich um ein Vorschuss handelt.
Wenn der Schutzschirm nicht ausreicht, gibt es hier weitere Möglichkeiten, über den Hilfsfond eine Übergangshilfe von bis zu 5.000 Euro zu beantragen.
Die GVL
Wenn du freiberufliche/r oder kurzfristig beschäftigte/r Musiker:in oder Produzent:in bist, kannst du bei der GVL eine einmalige Soforthilfe von 250 Euro beantragen. Diese fangen sicher nicht deine Honorarausfälle auf, aber immerhin.
Voraussetzung ist, das du bei mindestens einer regulären Verteilung der GVL teilgenommen hast. Die GVL erfragt allerdings Nachweise für den Ausfall der Veranstaltung bzw. Produktion. Eine kurze Bestätigung oder Absage vom/von der Veranstalter:in oder der Produktion reicht völlig.
Du musst dazu auf die GVL-Seite gehen und das PDF-Formular zur Corona-Hilfe sowie die Einwilligungserklärung in Bezug auf die Datenverarbeitung bei Zuwendungsanträgenausfüllen. Das schickst du dann mit deinen Nachweisen an coronahilfe@gvl.de.
Weitere Zuschüsse
Welche Corona Förderung für Musikeri:nnen, Selbstständige und Freiberufler:innen noch vorhanden sind, ist in diesem Artikel gut zusammengefasst. Alle Unterstützungsoptionen von Seiten des Staates und der Bundesländer findest du auf der Seite der Bundesregierung.
Corona-Hilfe in Österreich
Von AKM austro mechana gibt es einen Kultur-Katastrophenfonds, der eine Million Euro umfasst. Hier werden hauptsächlich Urheber:innen unterstützt. Es gibt Überbrückungshilfen, die über dieses Formular zu beantragen sind, außerdem werden zinslose Darlehen bis zu einer Höhe von 15.000 Euro vergeben. Das Formular dazu findest du hier.
Für Labels gibt es in Österreich das LSG-Hilfprogramm. Alle Informationen dazu gibt es hier.
Informationen zu weiteren Hilfsangeboten findest du auf der Seite der IG Kultur.
Corona-Hilfe in der Schweiz
Die zuständige Stelle in der Schweiz ist Suisseculture Sociale. Hier gibt es alle aktuellen Informationen und die Möglichkeit, einen Antrag auf Soforthilfe einzureichen.
Außerdem kann über die kantonale Ausgleichskasse eine Entschädigung von 80 Prozent des Bruttoerwerbseinkommens (allerdings maximal 196 CHF täglich) beantragt werden.
Viele Schweizer Radiosender spielen außerdem momentan besonders viel Musik aus der Schweiz, um Musiker:innen zu supporten. Hier ist es wichtig, dass du und deine Songs bei der SUISA und bei Swissperform angemeldet hast, damit du auch tatsächlich finanziell davon profitieren kannst.
Was kannst du noch tun?
Setze auf die Unterstützung deiner Fans! Sei ehrlich und erzähle, was die aktuelle Situation für dich bedeutet und wie du dich dabei fühlst. Deine Fans und Freund:innen können dich jetzt grade unterstützen, indem sie, wenn sie können, Merch und Tonträger kaufen, deine Musik streamen was das Zeug hält und diese Bereitschaft mit ihrem Bekanntenkreis teilen. Damit sind ausgefallene Konzerte zwar nicht aufgefangen, aber es ist ein Anfang.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.